Als Beamter auf Widerruf sind Sie Anwärter oder Referendar im Vorbereitungsdienst. Im Krankheitsfall werden Sie durch die Beihilfe oder Heilfürsorge vom Dienstherren unterstützt. In jedem Fall bedarf es jedoch einer ergänzenden privaten Absicherung, um entstehende Kosten im Krankheitsfall abzusichern.

Im Falle der Dienstunfähigkeit werden Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich gegen dieses Risiko absichern. Und da Sie als Beamtenanwärter auch einer besonderen Haftungssituation ausgesetzt sind, empfehlen wir von Beginn an eine Diensthaftpflichtversicherung.

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